Rechtsprechung
OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 196/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein volljähriges Kind ohne Einkünfte im Unterhaltsprozess; Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Prozesskostenvorschusses von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 767; ; BGB § 362; ; BGB § 1612 Abs. 3 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein (volljähriges) Kind in Form der Ratenzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Haldensleben, 26.08.2004 - 16 F 41/04
- OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 196/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 2001
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 196/04
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2004, 1633 ff.) kann einem minderjährigen oder volljährigen Kind, das keine eigenen Einkünfte hat, allerdings nur Prozesskostenhilfe mit einer Ratenzahlungsanordnung bewilligt werden, wenn das Kind von dem Elternteil, bei dem es lebt, einen Prozesskostenvorschuss in Raten verlangen kann.Mit Rücksicht darauf, dass das Einkommen der Kindesmutter - bei der die beklagten Kinder leben - deutlich über ihrem notwendigen Selbstbehalt liegt und auch nach Abzug der im Prozesskostenhilferecht maßgebenden Freibeträge Raten von wenigstens EUR 80 je Kind verbleiben, war eine entsprechende Ratenzahlung je Kind anzuordnen (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1633 ff.).